Eintrittskarten für Frühjahrskonzerte 2020 können ab sofort zurückgegeben werden
Eintrittskarten für Frühjahrskonzerte 2020 können ab sofort zurückgegeben werden
Die Entwicklung des Corona-Virus-Ausbruchs und die damit verbundenen Beschränkungen in unserem Lande haben es uns bisher leider unmöglich gemacht, die erworbenen Eintrittskarten für die Frühjahrskonzerte 2020 in der vorgesehenen Weise zurückzunehmen. Die geplante Rücknahme an mehreren Terminen im Vereinsheim in Lensahn ist leider auch weiterhin nicht zulässig. Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung der Argumente und der Risikofaktoren haben wir daher entschieden, dass eine Rücksendung per Post an die Vereinsadresse und die Erstattung per Banküberweisung derzeit die einzige Möglichkeit ist, die Rückabwicklung in absehbarer Zeit durchzuführen, da nicht absehbar ist, wann die ursprünglich geplante Rücknahme im Vereinsheim überhaupt möglich sein wird. Unser 1. Vorsitzender Volker Bädermann ergänzt dazu: „Wir haben diesen Weg jetzt gewählt, da wir die Geduld unserer Kartenkäufer und Fans, die ein Recht auf Rücknahme der Karten haben, auch nicht weiter strapazieren möchten.“
Alle Karteninhaber, die ihre Eintrittskarten zurückgeben möchten, werden daher gebeten, die Eintrittskarten per Post unter Angabe ihrer Anschrift und ihrer Bankverbindung innerhalb von 4 Wochen an folgende Anschrift zu senden:
Blasorchester Lensahn e.V. Postfach 1151, 23734 Lensahn
Die Erstattung des Eintrittsentgelts kann sich aufgrund der großen Anzahl der zu bearbeitenden Kartenrückgaben jedoch verzögern, wofür wie bereits jetzt um Verständnis bitten. Wir bitten ferner darum, dass Freunde und Bekannte ihre Eintrittskarten möglichst zusammentun zusammen zurücksenden, damit die Erstattung an einen Kartenkäufer erfolgen und somit die Zahl der zu bearbeitenden Erstattungen reduziert und die Abwicklung beschleunigt werden kann.
Eine Übertragung der Eintrittskarten auf die Frühjahrskonzerte 2021 ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.